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Verweisung einer Sache an ein anderes Gericht

См. также в других словарях:

  • Verweisung (Recht) — Die Verweisung ist im Prozessrecht (auch: Verfahrensrecht) die Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Verweisung innerhalb desselben Rechtswegs 1.2 Verweisung an einen …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Gerichtsbarkeit in Litauen — Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen stützt sich auf verfassungs und völkerrechtlichen Regelungen. Artikel 12 des Gerichtsgesetzes der Republik Litauen legt folgendes Gerichtssystem fest: Das Gerichtssystem der Republik Litauen besteht aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen — Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen stützt sich auf verfassungs und völkerrechtlichen Regelungen. Artikel 12 des Gerichtsgesetzes der Republik Litauen legt folgendes Gerichtssystem fest: Das Gerichtssystem der Republik Litauen besteht aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Litauen) — Oberstes Gericht Litauens …   Deutsch Wikipedia

  • Zurückverweisung — Zu|rụ̈ck|ver|wei|sung, die (Rechtsspr.): das Zurückverweisen, Zurückverwiesenwerden an eine vorangehende ↑ Instanz (2): die Z. einer Sache an das erstinstanzliche Gericht. * * * Zurückverweisung,   die Verweisung einer Prozesssache vom… …   Universal-Lexikon

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • England [2] — England (Gesch.). I. Älteste Zeit bis zur Ankunft der Römer 55 v. Chr. Die ältesten Nachrichten über die Bewohner E s stammen von Pytheas (320–330 v. Chr.) her, dessen Landsleute, die Massilier, auf dem Landwege eine Handelsverbindung mit Ictis… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schweiz [2] — Schweiz (Gesch.). Die ersten Bewohner der S. sollen celtischen Ursprungs gewesen u. von Nordost eingewandert sein. Sie waren in vier Stämme getheilt, wurden zusammen Helvetier genannt u. lebten in freier Verfassung. Nach ihnen hieß das Land… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

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